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Höherer THC-Grenzwert für Nutzhanf

Das Bundeskabinett hat heute eine Erhöhung des betäubungsmittelrechtlich erlaubten Grenzwertes von Tetrahydrocannabinol (THC) in Nutzhanf beschlossen. Mit der Änderung passt die Bundesregierung die Vorgabe auf nationaler Ebene dem EU-Recht an. Im Nutzhanfsektor tätige Unternehmen wie etwa landwirtschaftliche Betriebe können nun Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent in den Verkehr bringen, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfüllen. Bislang lag der Wert bei 0,2 Prozent THC.

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