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Kein Verkauf von CBD als Nahrungsergänzungsmittel in der Stadt Köln erlaubt

Nicht erlaubt sind damit so genannte CBD-Öle (also Öle, denen CBD-reiche Hanf-Extrakte zugesetzt werden), sofern sie als Lebensmittel (und dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel) in den Verkehr gebracht werden.

Weiterhin erlaubt bleiben beispielsweise Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein, die aus Nutzhanfpflanzen gewonnen werden. Produkte, die keine Lebensmittel sind, sind von der Allgemeinverfügung ebenfalls nicht betroffen, beispielsweise CBD Produkte als Aromastoff, Kosmetika, Cremes und Produkte die von Tier-Heilpraktikern eingesetzt werden, etc.

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