Apotheken-CBD: Aus der Rezeptur in die Telemedizin
Bei den CBD-Kapseln handele es sich um kein Fertigarzneimittel, weshalb auch keine Zulassung erforderlich sei. Die Apotheken stellen die Kapseln demnach gemäß der Arzneimittel-und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) her. „Das CBD-Isolat beziehen die Apotheken von einem Großhändler, der Qualität und Preis garantieren kann
Mittel der Wahl sind deshalb Kapseln mit 25, 50 oder 100 Milligramm 99-prozentigem CBD-Isolat.